Von Saaletal Immobilien auf Mittwoch, 23. November 2022
Kategorie: Allgemein

Soforthilfe Erdgas & Fernwärme - Die "Gaspreisbremse" - Information zu den konkreten Entlastungen für Mieter - Stand: 23.11.22

Kurzer Rückblick:
Der Veränderungstakt bleibt hoch. Zuletzt vorgesehen war eine Gasumlage. Die Kosten staatlicher Rettung / Stützung großer Gasimporteure wie z.B. Uniper sollten anders als andere Rettungen der Vergangenheit nicht aus Steuermitteln bestritten werden, auch war die Beteiligung von Profiteuren der hohen Preise (z.B. Betreiber von Solar- und Windanlagen, aber auch von konventionellen Kraftwerken) nicht zu Ende gedacht. Die Kosten sollten zusätzlich zu den in vielen Fällen bereits ohnehin anstehenden, zum Teil sehr deutlichen Preissteigerungen von allen Gas- und Fernwärmekunden erhoben werden. Die Höhe der Umlage - in der Diskussion war zunächst eine in dieser Höhe sehr illustre Spanne zwischen 1 und 5 ct/kWh, letztlich waren es in Kombination beider Umlagen (öffentlich diskutiert wurde oft nur eine der beiden) etwa 3ct/kWh geworden, zzgl. MwSt., eine MwSt.-Befreiung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Im Gegenzug sollte die MwSt. von 19% auf 7% abgesenkt werden, was den Gesamteffekt abmildert, aber nicht aufhält. 

Und nun? Wieder alles anders. Die Umlage wurde - nachdem die Versorger bereits die erforderlichen Abschlagserhöhungen umgesetzt hatten - nachträglich wieder gekippt und nicht eingeführt. Stattdessen statt der Belastung nun eine Entlastung für die Endverbraucher.

Überblick zu den konkreten Entlastungen für Mieter:

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 25.10.2022


Gesetz für eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG) vom 19.11.2022


Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz - StFG) - "Gaspreisbremse", "Strompreisbremse"

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