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Soforthilfe Erdgas & Fernwärme - Die "Gaspreisbremse" - Information zu den konkreten Entlastungen für Mieter - Stand: 23.11.22

Kurzer Rückblick:
Der Veränderungstakt bleibt hoch. Zuletzt vorgesehen war eine Gasumlage. Die Kosten staatlicher Rettung / Stützung großer Gasimporteure wie z.B. Uniper sollten anders als andere Rettungen der Vergangenheit nicht aus Steuermitteln bestritten werden, auch war die Beteiligung von Profiteuren der hohen Preise (z.B. Betreiber von Solar- und Windanlagen, aber auch von konventionellen Kraftwerken) nicht zu Ende gedacht. Die Kosten sollten zusätzlich zu den in vielen Fällen bereits ohnehin anstehenden, zum Teil sehr deutlichen Preissteigerungen von allen Gas- und Fernwärmekunden erhoben werden. Die Höhe der Umlage - in der Diskussion war zunächst eine in dieser Höhe sehr illustre Spanne zwischen 1 und 5 ct/kWh, letztlich waren es in Kombination beider Umlagen (öffentlich diskutiert wurde oft nur eine der beiden) etwa 3ct/kWh geworden, zzgl. MwSt., eine MwSt.-Befreiung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Im Gegenzug sollte die MwSt. von 19% auf 7% abgesenkt werden, was den Gesamteffekt abmildert, aber nicht aufhält. 

Und nun? Wieder alles anders. Die Umlage wurde - nachdem die Versorger bereits die erforderlichen Abschlagserhöhungen umgesetzt hatten - nachträglich wieder gekippt und nicht eingeführt. Stattdessen statt der Belastung nun eine Entlastung für die Endverbraucher.

Überblick zu den konkreten Entlastungen für Mieter:

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 25.10.2022

  • Der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen inkl. Fernwärme sinkt für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.


Gesetz für eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG) vom 19.11.2022

  • Der Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember wird einmalig aus Steuermitteln (Bundeshaushalt) übernommen. Die Ersparnis für Mieter liegt entsprechend bei 1/12 der vom jeweiligen Versorger kalkulierten Jahresrechnung 2022. Maßgeblich ist der kalkulierte, nicht der tatsächliche Verbrauch. Zur Vermeidung von Mißbrauch gilt die im September 2022 gültige Abschlagshöhe als Erstattungsgrundlage.
  • Die Änderungen treten sehr kurzfristig und zum Teil rückwirkend in Kraft. Soweit es Ihnen möglich ist, bitten wir um reguläre Zahlung der vereinbarten laufenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Gleichwohl sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihre Kürzungsrechte zu informieren:
    • Wenn Ihre Nebenkostenvorauszahlung in den letzten neun Monaten erhöht wurde, dürfen Sie Ihre Vorauszahlung für Dezember um den Erhöhungsbetrag kürzen.
    • Wenn mit Ihnen eine Nebenkostenvorauszahlung für Gasversorgung in den letzten neun Monaten erstmals vereinbart wurde , dürfen Sie Ihre Vorauszahlung für Dezember einmalig um 25% kürzen.
  • Die konkrete Ersparnis wird für die Mieter dann ersichtlich mit der Heizkostenabrechnung 2022, bei der alle geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen in tatsächlich geleisteter Höhe mit den tatsächlichen Kosten abgeglichen werden. Die Gutschrift für Dezember 2022 ist dort entsprechend separat ausgewiesen. In Kombination mit unseren im Falle der Gasversorgung (nicht bei Fernwärme) in den meisten Fällen langfristig festgeschriebenen Konditionen unseres Rahmenvertrages wird es dann voraussichtlich für etwa 90% unserer mit Gas versorgten Mieter trotz der diesjährigen Turbulenzen bei vergleichbarem Verbrauch zu gegenüber dem Vorjahr sinkenden Gasversorgungskosten 2022 kommen. 

Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz - StFG) - "Gaspreisbremse", "Strompreisbremse"

  • Vorgesehen ist beim Gas ein Preisdeckel auf den Arbeitspreis von 12 Cent und beim Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80% des Verbrauchs von 2021.
  • Die Gaspreisbremse wird nach jetzigem Stand für unsere Mieter in den allermeisten Fällen keine Rolle spielen: Die Gaspreise für 2023 der von uns schon länger verwalteten Häuser liegen 2023 bei einem Arbeitspreis von 2,6ct je Kilowattstunde. Die Gaspreise für 2023 bei in 2021/2022 neu hinzugekommene Häuser liegen im Bereich von 7-8ct je Kilowattstunde.
  • Beim Strom haben wir nach Erhöhungen der Versorger in den Bereich von 60ct je Kilowattstunde nun umgestellt auf Spot-Markt-Versorgung. Es wird also zu tagesaktuellen Preisen eingekauft. Damit profitieren wir von den zuletzt wieder deutlich gesunkenen Strombörsenpreisen, von denen wir erwarten, dass sie im Jahresmittel deutlich unter 60ct je Kilowattstunde liegen werden, was aber natürlich nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Hier wird so oder so ggf. die Strompreisbremse greifen müssen. 

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